Blitzschutzanlagen
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Die Prüfung von Blitzschutzanlagen sollte unter Zugrundelegung der Normen und der technischen Grundsätze der DIN 0185-305-3 durchgeführt werden. Damit die Blitzschutzanlagen ihre Schutzfunktion auch erfüllen können, ist eine abgestimmte Planung der einzelnen Maßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten notwendig gewesen. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen muss gemäß DIN EN 62305-3 von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Das ist nach der Legaldefinition jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Neben dem TÜV oder die DEKRA wird die Prüfung von Blitzschutzanlagen in erster Linie von einem Sachverständigen einer Fachfirma durchgeführt.
Welchen Zweck beinhaltet die Prüfung von Blitzschutzanlagen?
Die Prüfung von Blitzschutzanlagen dient dem Zweck, sicherzustellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig den geltenden Normen entspricht und eine einwandfreie und dauerhafte Funktion aufweist.
Wartung von Blitzschutzanlage
Eine regelmäßige Wartung von Blitzschutzanlagen ist Voraussetzung dafür, dass eine dauernde Funktionsfähigkeit der Anlage gewährleistet ist. Die Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen sind aufeinander derart abzustimmen, dass die in der Prüfung gegebenenfalls festgestellte Abweichungen von der ursprünglichen Planung Mängel darstellen, die im Rahmen einer Wartung behoben werden sollten.
Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Blitzschutzanlagen?
Die Wartung von Blitzschutzanlagen richtet sich nach DIN EN 62305-3 und muss von einer zertifizierten Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Zudem gilt besonders bei Betrieben die Beachtung der UVV.
Von welchen Faktoren ist die Häufigkeit der Wartung von Blitzschutzanlagen abhängig?
Eine Wartung von Blitzschutzanlagen ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
– Wenn ein witterungs- und umgebungsbezogener Qualitätsverlust festgestellt wurde;
– Wenn ein direkter Blitzeinschlag stattgefunden hat und dadurch mögliche Schäden zu befürchten sind;
– In manchen Fällen wird die Häufigkeit auch von der Schutzklasse der baulichen Anlage abhängig gemacht.
Wann ist eine Wartung von Blitzschutzanlagen erforderlich?
Wenn bei einer durchgeführten Prüfung der Blitzschutzanlage Mängel festgestellt werden, sollte anschließend eine entsprechende Wartung erfolgen.
Mängel liegen etwa dann vor, wenn ein Abweichen von den geltenden Normen, eine fehlende Durchgängigkeit oder eine fortgeschrittene Korrosion der Erdungsanlage festgestellt worden ist.
Abschließend sollten alle Wartungsarbeiten dokumentiert werden.